„Man kann den Wert von Yoga nicht beschreiben, man muss ihn erfahren.“
(B.K.S. Iyengar)
Alle Kurse erfüllen die Anforderungen der Zentralen Prüfstelle Prävention (nach § 20 Abs. 1 SGB V) und können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
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